FAQ Artikel

Fahrzeuge der Bundeswehr und Bundespolizei

Die Nutzfahrzeuge (Lkw, Kraftomnibusse, Anhänger) der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei sind lt. §29 StVZO von der Pflicht zur SP-Durchführung befreit. An diesen Nutzfahrzeugen sind auch kein SP-Schild und keine SP-Prüfmarke anzubringen.

Allerdings führt die Bundeswehr bzw. die Bundespolizei an den eigenen Nutzfahrzeugen Untersuchungen im Umfang und im Zeitabstand von Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) durch. Zunehmend werden gerade anerkannte SP-Werkstätten von der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei mit der Durchführung der SP beauftragt. Selbstverständlich können auch an diesen Nutzfahrzeugen entsprechende Prüfungen durchgeführt werden. Allerdings handelt es sich hier um keine offizielle SP. Eine SP-Marke darf auch dann nicht angebracht werden, wenn das Nutzfahrzeug mängelfrei ist.

Aus diesem Grund ist die Übermittlung der SP-Daten von Fahrzeugen mit Kennzeichen BG, BP und Y über iKFZ Plus nicht möglich bzw. erforderlich.  

Sollten diese Fahrzeuge in iKFZ-Plus vorhanden sein, so können diese gelöscht werden.

© 2024 TAK Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
E-Mail: info@ikfz-plus.de
DIN EN ISO 9001 zertifiziert